Widerrufsbelehrung für das Nackenbrecher Open Air
1. Kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da das Nackenbrecher Open Air am 27.06.2026 stattfindet, ist ein Widerruf des Ticketkaufs ausgeschlossen.
2. Rückgabe bei Veranstaltungsabsage oder -verschiebung
Sollte das Festival abgesagt oder wesentlich verschoben werden, haben Ticketinhaber grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei einer Verschiebung auf ein neues Datum kann das Ticket zurückgegeben werden, wenn der neue Termin nicht wahrgenommen werden kann.
3. Programmänderungen und Künstlerausfall
Änderungen im Line-Up oder der Ausfall einzelner Bands berechtigen nicht automatisch zur Rückgabe des Tickets. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung entfällt (z. B. ein angekündigter Headliner).
4. Zugangsbeschränkungen
Sollte der Zugang zum Veranstaltungsgelände aus Gründen verweigert werden, die nicht im Verantwortungsbereich des Besuchers liegen (z. B. behördliche Anordnung, Unwetter), besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
5. Verlust oder Beschädigung von Tickets
Bei Verlust oder Beschädigung der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
6. Rückgabe bei verspäteter Zustellung
Sollte das Ticket erst nach dem Veranstaltungstermin eintreffen, kann eine Rückerstattung verlangt werden, sofern der Versand nachweislich verspätet, erfolgte.
